Veranstalter
SIGS DATACOM GmbH Lindlaustr. 2c 53842 Troisdorf
Tel: +49 (0)2241/2341-503
Fax: +49 (0)2241/2341-199
Ansprechpartner: Martina Feige Email: martina.feige@sigs-datacom.de
Haftung des Veranstalters
Eine Haftung des Veranstalters für eingebrachtes Gut der Aussteller ist ausgeschlossen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm oder durch seine Beauftragten an den gemieteten Räumen und Einbauten der Firma Zühlke verursacht werden.
Werbung und Direktverkauf
Das Aufstellen von Werbetürmen o. ä. sowie das Anbringen von Postern oder Schildern außerhalb der Standflächen sind untersagt. Für Sonderregelungen muss beim Veranstalter eine Genehmigung eingeholt werden. Direktverkauf von Waren ist nicht gestattet.
Hausrecht und gesetzliche Bestimmungen
Die Firma Zühlke übt das Hausrecht aus. Mit der Standanmeldung unterwerfen sich die ausstellenden Firmen und deren Beauftragte den vorstehenden und allen weiteren im Interesse der Ausstellung zu erlassenden Bestimmungen, ferner allen polizeilichen oder sonstigen behördlichen Vorschriften sowie der Platz- und Verkehrsordnung. Sollten anzeige-, anmelde- oder genehmigungspflichtige Anlagen verwendet werden, kontaktieren Sie bitte die Ausstellungsorganisation.
Allgemeine Technische Hinweise
Wände oder Säulen dürfen weder gestrichen noch tapeziert werden. Nichts darf an den Raumwänden der Firma Zühlke aufgehängt oder angeklebt werden. Der Boden darf keinesfalls mit Klebebändern o. ä. versehen werden. Die Ausstattung des Standes hat so zu erfolgen, dass die bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Dekorationsstoffe und Wandbespannungen müssen aus schwer entflammbarem Material sein. Feuermelder, Hydranten, Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge, Fluchtwege und Zugänge zu den technischen Räumen dürfen nicht durch Ausstellungsgüter zugebaut, zugestellt oder eingeengt werden. An den Gebäudewänden darf nichts befestigt werden. Beschädigung des Fußbodens, der Wände und Decken sowie jeglicher Gebäudeteile sind nicht gestattet. Einbauten und Veränderungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Sie gehen zu Lasten des Ausstellers, der auch die Kosten der Wiederherstellung des alten Zustandes trägt. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur auf Veranlassung des Veranstalters oder durch von ihm beauftragte Firmen ausgeführt werden. Die Ausstellungsleitung behält sich das Recht vor, Abänderungen bzw. die Entfernung ungeeigneter, belästigender oder gefährdender Ausstellungselemente zu verlangen.