Wenn wir den einschlägigen Veröffentlichungen Glauben schenken, entwickelt sich die eigene Homepage im Internet zu einem "Must". Für die einen, nennen wir sie die interessierten Internet-User, ist die der Beweis dafür, dazuzugehören. Für andere ist es ein neues oder notwendiges Marketing-Instrument. Eine Reihe namhafter Unternehmen hat längst eine eigene Homepage, die aber in vielen Fällen nicht über den Charakter einer elektronischen Visitenkarte hinausgeht. Schon versuchen sich Berater zu etablieren, die für sich in Anspruch nehmen, besonders kreative Homepage-Gestalter zu sein. Denn längst haben wir die Stufe eins: " Die Homepage muß sein" hinter uns gelassen. Wir stehen schon auf Stufe zwei: "Die Homepage muß sich abheben von anderen". Jetzt zählt vor allem die kreative Homepage. Anleitungen zum Selbsterstellen finden sich inzwischen zahlreiche, so unter anderem auch in JavaSEKTRUM. Gegen die "beste" Homepage im kreativen Sinne ist nichts einzuwenden, wehe aber, wenn sich die Kreativität der Grenze des unlauteren Wettbewerbs nähert oder diese sogar überschreitet. Manche(r) wird sich fragen, was hat meine Homepage mit Wettbewerbsrecht zu tun? Vielleicht nichts, nämlich vermutlich dann nichts, wenn sie zu niemandem im Wettbewerb stehen, wenn Sie also z.B. zur obengenannten ersten Gruppe der interessierten Net-User gehören, für die die Homepage eher den Stellenwert einer elektronischen Visitenkarte hat. Sollten Sie aber Waren und/oder Dienstleistungen über Ihre Homepage anbieten, dann sollten Sie wissen, daß es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handelt, wie leider weiterhin von einigen ahnungslosen Optimisten behauptet wird.
Wilfried Reiners